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Aktenzeichen VII 32/26

Datum 06.01.1927

Leitsatz 1. Ist die Erklärung des Beklagten, daß er anstatt des bisherigen Widerklagantrags auf Scheidung nur den Antrag stelle, die Klägerin für mitschuldig an der Scheidung zu erklären, als Zurücknahme der Widerklage oder als Verzicht auf den Scheidungsanspruch anzusehen? 2. Ist der Verzicht auf den Scheidungsanspruch trotz Widerspruchs des Gegners zulässig?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640734B0376

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