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Aktenzeichen I 25/26

Datum 22.01.1927

Leitsatz 1. Wann kann der Ankauf von Wertpapieren wegen Irrtums über ihren Kurs angefochten werden? 2. Zur Schadensersatzpflicht wegen Verschuldens beim Vertragsschlusse (culpa in contrahendo) und bei Anfechtung wegen Irrtums.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464074060015

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