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Aktenzeichen V 56/26

Datum 26.01.1927

Leitsatz 1. Haben die (im Jahre 1837 und später) mit den früheren Reichsunmittelbaren über ihre Privatbergregale abgeschlossenen "Regulative" Vertrags- oder Gesetzescharakter? 2. Hat schon vor dem preußischen Gesetz zur Überführung der standesherrlichen Bergregale an den Staat vom 19. Oktober 1920 (GS. S. 441) die preußische oder die Reichsgesetzgebung in den rechtlichen Bestand der den früheren Reichsunmittelbaren zustehenden Bergregalberechtigungen eingegriffen? 3. Verstößt das genannte Gesetz vom 19. Oktober 1920, soweit es das ehemals Arenberg'sche Privatbergregal betrifft, gegen die Reichsverfassung oder gegen die Vorschriften der Reichssteuergesetzgebung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640740A0034

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