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Aktenzeichen VI B 5/27

Datum 08.02.1927

Leitsatz 1. Wird bei Wiedereinsetzung gegen Versäumung der Frist zum Nachweis der Zahlung der Prozeßgebühr die Nachholung des versäumten Zahlungsnachweises durch das Gesuch um Bewilligung des Armenrechts ersetzt, wenn der Rechtsmittelkläger wegen Armut zur Zahlung der von ihm erforderten Prozeßgebühr nicht imstande ist? 2. Hat die verspätete Zustellung der die Fristverlängerung für den Nachweis der Zahlung der Prozeßgebühr ablehnenden Verfügung auch dann als unabwendbarer Zufall für die Versäumung der Frist zu gelten, wenn das Gesuch um Verlängerung zwar noch innerhalb der Frist gestellt worden ist, aber bei früherer Stellung der Fristablauf hätte vermieden werden können?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464074140098

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