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Aktenzeichen VI 505/26

Datum 11.02.1927

Leitsatz 1. Wann beginnt bei Verkauf und Eigentumsübertragung eines Grundstücks die Anfechtungsfrist des § 3 Nr. 2 AnfG.? 2. Zum Begriff der unmittelbaren Gläubigerbenachteiligung. 3. Kommt es, wenn der angefochtene Vertrag zwischen dem Schuldner und einem Minderjährigen geschlossen und vom gesetzlichen Vertreter des letzteren nachträglich genehmigt worden ist, für die Kenntnis der Benachteiligungsabsicht auf die Person des Minderjährigen oder auf die des gesetzlichen Vertreters an?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640741B0134

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