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Aktenzeichen VI 405/26

Datum 22.02.1927

Leitsatz 1. Unter welcher Voraussetzung sind nach Art. 3 der Verordnung vom 22. Mai 1926 über Aufwertung von Versicherungsansprüchen (RGBl. I S. 249) noch nicht beglichene Feuerversicherungsansprüche aufzuwerten? 2. Wie sind diese Ansprüche, sofern sie nicht der Aufwertung unterliegen, in die gegenwärtige Reichswährung umzurechnen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464074280196

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