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Aktenzeichen II 342/26

Datum 22.02.1927

Leitsatz 1. Unter welchen Voraussetzungen erwirbt der Kommittent bei einer Einkaufskommission das Eigentum an den vom Kommissionär eingekauften Wertpapieren, wenn der Kommissionär die Papiere in Verwahrung nimmt und dem Kommittenten kein Nummernverzeichnis übersendet? 2. Wie ist die Rechtslage, wenn an der Forderung des Kommittenten gegen den Kommissionär auf Ausantwortung der für den ersteren gemäß dem Auftrag angeschafften Wertpapiere ein Pfandrecht des Kommissionärs besteht (pignus debiti)?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464074290198

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