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Aktenzeichen V 482/26
Datum 01.06.1927
Leitsatz Steht nach § 22 Abs. 2 AufwG. der Eintragung des Aufwertungsbetrags einer Hypothek an der bisherigen Rangstelle der öffentliche Glaube des Grundbuchs entgegen, wenn vor dem 1. Juli 1925 zugunsten des Grundstückserwerbers nur der Antrag auf Eintragung einer Auflassungsvormerkung gestellt war?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464074300238
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