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Aktenzeichen V 184/26

Datum 01.06.1927

Leitsatz Kann der Gläubiger einer Verkehrshypothek die Aushändigung des Hypothekenbriefs und der sonstigen zur Berichtigung des Grundbuchs oder zur Löschung der Hypothek erforderlichen Urkunden an den Eigentümer verweigern, wenn dieser zwar den Aufwertungsbetrag der Hypothek, nicht aber den höheren Aufwertungsbetrag der persönlichen Forderung zu zahlen bereit ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464074310241

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