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Aktenzeichen II 321/26

Datum 11.03.1927

Leitsatz Unter welchen Voraussetzungen kann die sog. persönliche Reklame, der Hinweis auf die besonderen Vorzüge der eigenen gewerblichen Leistungen gegenüber denjenigen bestimmter Konkurrenten, und namentlich die Veranstaltung einer privaten Ausstellung eigener Waren unter Gegenüberstellung mit Waren von Konkurrenten einen Verstoß gegen die guten Sitten im Sinne von § 1 UnlWG. darstellen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464074370277

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