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Aktenzeichen IV 693/26
Datum 14.03.1927
Leitsatz Haftet die Reichspost ohne Rücksicht auf Verschulden für die tödliche Verletzung eines Vorbeikommenden durch den tiefhängenden Draht einer unfertigen Telegraphenleitung, in den aus einer fremden Hochspannungsleitung Starkstrom übergetreten war?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464074390286
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