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Aktenzeichen II 374/26

Datum 29.03.1927

Leitsatz Muß eine deutsche Bank, die als Sicherheit für einen gewährten Kredit englische Akzepte empfangen hat und sie nach Kriegsausbruch durch ihre Londoner Zweigniederlassung hat einziehen lassen, nach Abdeckung des Kredits die Wechselbeträge herausgeben, auch wenn das Vermögen der Zweigniederlassung durch den englischen Staat beschlagnahmt und eingezogen worden ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464074410330

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