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Aktenzeichen V B 5/27

Datum 30.04.1927

Leitsatz 1. Wird das Recht des Grundstückserwerbers, geltend zu machen, daß der Wiedereintragung einer gelöschten Hypothek nach § 20 AufwG. die Vorschriften über den öffentlichen Glauben des Grundbuchs entgegenstehen, dadurch ausgeschlossen, daß er gegen die Anmeldung der Hypothek bei der Aufwertungsstelle nicht oder nicht rechtzeitig Einspruch eingelegt hat? 2. Hat der Grundbuchrichter zu prüfen, ob der Wiedereintragung der Hypothek die Vorschriften über den öffentlichen Glauben des Grundbuchs entgegenstehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464074430340

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