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Aktenzeichen V 532/26

Datum 28.05.1927

Leitsatz 1. Setzt die Anwendung des § 20 Abs. 2 AufwG. voraus, daß die Löschungsbewilligung oder eine löschungsfähige Quittung bereits in dem in § 892 Abs. 2 BGB. bestimmten Zeitpunkt erteilt war? 2. Was ist unter Erteilung der Löschungsbewilligung oder einer löschungsfähigen Quittung zu verstehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464074440345

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