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Aktenzeichen VI 540/26

Datum 18.03.1927

Leitsatz 1. Ist für die Feststellungsklage wegen bestrittenen Vorrechts einer im Konkurse des Steuerschuldners angemeldeten Steuerforderung der ordentliche Rechtsweg zulässig? 2. Ist der Konkursverwalter berechtigt und verpflichtet, die Feststellungsklage auf Aberkennung eines von ihm bestrittenen Vorrechts zu erheben, wenn für die angemeldete Forderung ein Titel vorliegt? 3. Ist für das Vorrecht einer Steuerforderung deren erste Fälligkeit maßgebend oder der Zeitpunkt ihres Wiederfälligwerdens, wenn sie nachträglich gestundet worden ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464074480368

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