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Aktenzeichen II 494/26
Datum 29.03.1927
Leitsatz Bestimmt sich bei dem Rücktrittsrecht, das dem Reich nach § 3 der Verordnung über Aussetzung von Zahlungen auf Sachlieferungen vom 29. Oktober 1923 zusteht, die Rückgewährpflicht des Vertragsgegners wegen empfangener Zahlungen nach den Grundsätzen des vertragsmäßigen Rücktrittsrechts oder der ungerechtfertigten Bereicherung?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464074490377
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