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Aktenzeichen III 399/26
Datum 01.04.1927
Leitsatz Auf welchen Zeitpunkt ist die in einem Rechtsgestaltungsurteil erster Instanz ausgesprochene Rechtsänderung, insbesondere die auf Grund des Mieterschutzgesetzes vom 1. Juni 1923 ausgesprochene Aufhebung eines Mietverhältnisses zu beziehen, wenn das Urteil erst durch Zurückweisung der Berufung rechtskräftig wird?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640744A0382
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