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Aktenzeichen IV 745/26

Datum 07.04.1927

Leitsatz Liegt höhere Gewalt im Sinne von § 1 des Reichshaftpflichtgesetzes oder ein unabwendbarer äußerer Zufall im Sinne von § 25 des preußischen Eisenbahngesetzes vom 3. November 1838 vor, wenn ein Lokomotivführer unter dem Einfluß einer in den ersten Monaten der Entwicklung begriffenen, noch nicht erkannten geistigen Erkrankung (Paralyse) seine Maschine heftig auf einen stehenden Zug auffahren läßt und dadurch Reisende verletzt werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464075030012

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