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Aktenzeichen IV 716/26

Datum 13.04.1927

Leitsatz Trifft Art. 173 RVerf. auch solche Staatsleistungen, die einer Religionsgesellschaft bis zur Staatsumwälzung aus Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln geschuldet waren, vor dem Inkrafttreten der Reichsverfassung aber in landesrechtlich gültiger Weise aufgehoben worden sind?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464075060027

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