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Aktenzeichen I 371/26

Datum 13.04.1927

Leitsatz 1. Kennzeichen einer laufenden Rechnung. Wann ist Einlage eines Arbeitnehmers bei seinem Arbeitgeber anzunehmen, wann eine Vermögensanlage im Sinne des Aufwertungsgesetzes? 2. Kann bei laufender Rechnung über Bezüge eines kaufmännischen Angestellten, der sein Saldo-Anerkenntnis wegen Unrichtigkeit der in entwerteter Papiermark aufgestellten Rechnung widerruft, von diesem geltend gemacht werden, es handle sich um Ansprüche aus einem gegenseitigen Vertrag nach § 63 Abs. 3 AufwG., und kann zu diesem Zwecke auf das zugrunde liegende Rechtsverhältnis zurückgegangen werden? 3. Kann Aufwertung der Posten einer laufenden Rechnung, wenn die Saldoanerkenntnisse wegen Währungsverfalls als irrig widerrufen worden sind, nur vom 15. Juni 1922 an oder auch für eine frühere Zeit verlangt werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464075070034

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