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Aktenzeichen I 356/26

Datum 30.04.1927

Leitsatz 1. Zur Tragweite der deutsch-chinesischen Vereinbarung vom 20. Mai 1921 über die Wiederherstellung des Friedenszustandes (RGBl. S. 829). 2. Welche Rechtsfolgen treten ein, wenn der Pfandgläubiger das Pfand durch eine eigene ihm zurechenbare Handlung verliert?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640750B0051

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