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Aktenzeichen II 479/26
Datum 03.05.1927
Leitsatz 1. Bedarf es, wenn der Bezogene in dem nach § 16 ScheckG. auf den Scheck gesetzten Vorlegungsvermerk die Angabe des Datums nachträglich abändert, der Hinzufügung eines von ihm unterschriebenen Vermerks? 2. Zur Frage der Haftung einer Bank (Aktiengesellschaft) aus § 31 BGB.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640750D0061
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