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Aktenzeichen III 483/26
Datum 10.05.1927
Leitsatz 1. Findet § 43 des Reichsbeamtengesetzes auch dann Anwendung, wenn die früher länger als ein Jahr bekleidete, höher besoldete Stelle eine Kriegsstelle war? 2. Wie ist im Falle des § 43 RBG. für Beamte des Reichsheeres das pensionsfähige Diensteinkommen von Kriegsstellen zu berechnen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464075100077
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