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Aktenzeichen (VII) VI 61/27

Datum 10.05.1927

Leitsatz Gegen wen richtet sich der Anfechtungsanspruch, wenn der Wechselakzeptant demjenigen, der den Wechsel aus Gefälligkeit an eigene Order ausgestellt und weitergiriert hat, eine Hypothek zur Sicherheit für dessen bedingte Regreßforderung bestellt hat, wenn dann die Hypothek vereinbarungsgemäß an den Wechselinhaber abgetreten worden ist und dieser aus der Hypothek Befriedigung für seine Forderung aus dem nicht eingelösten Wechsel erlangt hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464075110086

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