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Aktenzeichen VI 65/27
Datum 13.05.1927
Leitsatz 1. Wann ist die Veräußerung beweglicher Sachen beurkundet im Sinne der Tarifstelle 7 Abs. 5 des preußischen Stempelsteuergesetzes in der Fassung vom 27. Oktober 1924? 2. Von wann an können Zinsen aus rückzuvergütenden Stempelsteuerbeträgen verlangt werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464075120089
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