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Aktenzeichen IV 847/26

Datum 19.05.1927

Leitsatz 1. Kommt bei Flugunfällen mit schuldhaftem Verhalten des Halters des Flugzeugs neben der Haftung aus § 21 Abs. 2 des Luftverkehrsgesetzes vom 1. August 1922 auch eine solche nach § 844 Abs. 2 BGB. in Betracht? 2. In welchem Umfang kann diese Haftung durch den Beförderungsvertrag im voraus ausgeschlossen werden? 3. Zur Auslegung der Beförderungsbedingung "die Teilnahme am Flug erfolgt auf die alleinige Gefahr der Fluggäste".

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464075150102

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