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Aktenzeichen III 355/26

Datum 24.05.1927

Leitsatz 1. Werden polizeiliche Maßnahmen gegen die Presse, die im Preßgesetz nicht vorgesehen sind, durch § 10 ALR. II 17 gedeckt? 2. Stehen die in Art. 48 Abs. 4 RVerf. den Landesregierungen übertragenen Befugnisse den preußischen Oberpräsidenten zu? 3. Enthält eine gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßende Amtshandlung dann keine den Staat zum Schadensersatz verpflichtende Amtspflichtverletzung, wenn der Beamte in Notwehr gehandelt hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640751D0138

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