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Aktenzeichen I 44/27

Datum 28.05.1927

Leitsatz 1. In welchen Grenzen darf von der Vorschrift des Art. 25 der Seestraßenordnung abgewichen werden? 2. Wann befinden sich bei gekrümmtem Fahrwasser zwei Schiffe auf Gegenkurs im Sinne von Art. 18 SeestrO.? 3. Bis zu welchem Zeitpunkt ist die Befolgung von Art. 21 SeestrO. bei einer Ausweichbewegung gemäß Art. 18 berechtigt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464075240172

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