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Aktenzeichen V 392/26
Datum 01.06.1927
Leitsatz 1. Zum Begriff des Vorbehalts der Rechte im Sinne des § 14 AufwG. 2. Schließen Zweifel an der Richtigkeit des Grundbuchs die Berufung auf dessen öffentlichen Glauben aus? 3. Unter welchen Umständen kann der Berufung auf den öffentlichen Glauben des Grundbuchs ein Einwand aus § 826 BGB. entgegengehalten werden? 4. Läßt sich die Vorschrift des § 22 Abs. 3 AufwG. rechtsähnlich auch auf Verfügungen des Eigentümers ausdehnen, die er vor dem in dieser Vorschrift bezeichneten Zeitpunkt getroffen hat?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464075260180
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