zurück

Aktenzeichen IV 600/26

Datum 02.06.1927

Leitsatz Ist der Rechtsweg zulässig für Ansprüche, die ein deutscher Inhaber von Auslandspatenten gegen das Deutsche Reich erheben will mit der Behauptung, daß die englische Regierung einen Teil der dem Patentinhaber von seinen englischen Lizenznehmern zu zahlenden Lizenzgebühren unter Berufung auf den Versailler Vertrag an sich ziehe und dem Deutschen Reich auf Reparationskonto gutschreibe? Ist in dieser Hinsicht eine Änderung durch das Londoner Abkommen über den Dawesplan eingetreten?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464075280195

Download PDF

zurück