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Aktenzeichen V 163/26
Datum 13.05.1927
Leitsatz Findet in Preußen der ordentliche Rechtsweg statt, wenn sich der Streit der Parteien nach der Einlassung der Beklagten nur darum dreht, ob ihnen als einer besonderen Klasse von Gemeindeangehörigen Nutzungsrechte am Gemeindevermögen zustehen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640752E0235
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