zurück
Aktenzeichen I 300/26
Datum 15.06.1927
Leitsatz Wie ist der Schadensersatz für die Beschädigung von Gegenständen zu berechnen, wenn der Ersatzberechtigte selber die zur Ausbesserung der Gegenstände erforderlichen Beträge in Papiermark verauslagt hatte? Ist dabei der sog. Verarmungsfaktor zu berücksichtigen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464075320252
zurück