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Aktenzeichen I 300/26

Datum 15.06.1927

Leitsatz Wie ist der Schadensersatz für die Beschädigung von Gegenständen zu berechnen, wenn der Ersatzberechtigte selber die zur Ausbesserung der Gegenstände erforderlichen Beträge in Papiermark verauslagt hatte? Ist dabei der sog. Verarmungsfaktor zu berücksichtigen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464075320252

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