Aktenzeichen III 282/26
Datum 21.06.1927
Leitsatz 1. Kann einem im Wege der einstweiligen Verfügung erlassenen gerichtlichen Gebot an den Grundstückserwerber, sich des Antrags auf Eintragung des Eigentumsübergangs zu enthalten und den etwa bereits gestellten Antrag bis zur rechtskräftigen Entscheidung eines Rechtsstreits zurückzuziehen, materiell-rechtliche Bedeutung beigemessen werden? Beschränkt ein solches gerichtliches Gebot die Befugnis des Erwerbers, sich das Eigentum am Grundstück zu verschaffen, und begründet es ein vom Grundbuchrichter zu beachtendes Eintragungshindernis? 2. Hat die Bestimmung in § 313 BGB. über die heilende Kraft der Auflassung und Eintragung eine rechtswirksame Eintragung zur Voraussetzung oder kann auch eine relativ unwirksame Eintragung einem nichtigen Vertrag zur Rechtsgültigkeit verhelfen? 3. Muß ein Dritter Beschränkungen, denen eine Person in bezug auf die Veräußerung oder den Erwerb eines Grundstücks unterliegt, im Falle ihrer Verlautbarung im Grundbuch gegen sich gelten lassen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640753A0287
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