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Aktenzeichen (VII) VI 82/27

Datum 28.06.1927

Leitsatz 1. Hat bei der Feuerversicherung der Versicherungsnehmer gegenüber dem Versicherer dafür einzustehen, wenn seine Ehefrau durch grobe Fahrlässigkeit einen Brandschaden herbeiführt? 2. Wird bei der Versicherung für fremde Rechnung der Versicherer von der Leistungspflicht befreit, wenn der Versicherte durch grobe Fahrlässigkeit den Versicherungsfall herbeiführt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464075430327

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