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Aktenzeichen V B 23/27
Datum 09.07.1927
Leitsatz Ist für die Berechnung des Goldmarkbetrags einer abgetretenen Buchhypothek der Zeitpunkt, in dem die Abtretung im Grundbuch eingetragen wurde, auch dann maßgebend, wenn zwischen der Abtretungserklärung und der Eintragung ein längerer Zeitraum liegt? Kann der bisherige Gläubiger mit dem neuen Gläubiger den für die Berechnung des Goldmarkbetrags der Hypothek maßgebenden Zeitpunkt abweichend von den gesetzlichen Vorschriften mit Wirkung gegenüber dem Schuldner regeln?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464075570431
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