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Aktenzeichen IV 74/27
Datum 11.07.1927
Leitsatz Welche im ordentlichen Rechtsweg verfolgbaren Ansprüche stehen dem Inhaber eines Kirchenstuhlrechts gegenüber einer Anordnung der kirchlichen Verwaltung zu, durch die sein Recht aus kirchenpolizeilichen Gründen eingeschränkt oder aufgehoben wird? Welches kirchliche Organ ist für eine solche Anordnung zuständig? Ist die Anordnung eine Enteignung im Sinne der Reichsverfassung?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464076060022
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