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Aktenzeichen III 14/27

Datum 16.09.1927

Leitsatz Unter welchen Voraussetzungen haftet ein Arzt, der eine Kassenkranke mit einem der Stadt gehörigen Röntgenapparat und mit Hilfe einer von der Stadt gestellten Röntgenschwester durchleuchtet hat, für die Folgen einer durch die Durchleuchtung herbeigeführten Verbrennung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640760A0041

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