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Aktenzeichen II 409/26

Datum 20.09.1927

Leitsatz 1. Kann der Inhaber eines älteren Zeichens vom Inhaber eines jüngeren Zeichens Schadensersatz nach § 14 WZG. auch für die Zeit der Schutzdauer des jüngeren Zeichens verlangen? 2. Ist der Zeichenschutz territorial beschränkt? 3. Verstößt es gegen § 1 UnlWG., wenn der Inhaber eines in Deutschland geschützten Bildzeichens mit diesem Zeichen versehene Waren an deutsche Ausfuhrfirmen liefert, die nach Ländern ausführen, wo ein gleiches oder verwechslungsfähiges Zeichen kraft internationaler Registrierung Schutz genießt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464076120076

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