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Aktenzeichen III 25/27
Datum 23.09.1927
Leitsatz 1. Welche Behörde vertritt den preußischen Staat gegenüber Ansprüchen, die auf Grund der Vorschriften über die Staatshaftung gegen ihn erhoben werden? 2. Inwieweit sind die Minister befugt, in Rechtsstreitigkeiten des preußischen Staates als seine gesetzlichen Vertreter zu handeln? 3. Liegen den staatlichen Beamten, die mit der Kommunalaufsicht betraut sind, bei ihrer Ausübung auch Amtspflichten gegenüber den Gemeinden ob? Können sie diese Amtspflichten nur durch bindende Anweisungen, die sie den Gemeinden erteilen, oder auch schon durch andere Aufsichtsmaßnahmen verletzen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464076150094
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