zurück

Aktenzeichen III 127/27

Datum 27.09.1927

Leitsatz Gilt ein schriftlicher Mietvertrag, wenn er nachträglich durch mündliche Vereinbarungen geändert wird, als für unbestimmte Zeit geschlossen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464076170105

Download PDF

zurück