Aktenzeichen II 501/26
Datum 27.09.1927
Leitsatz 1. Sind die Grundsätze über Richtigkeit von Grundstücks-Kaufverträgen wegen falscher Preisangabe entsprechend anzuwenden, wenn bei Gründung einer Gesellschaft m. b. H. ein eingebrachtes Grundstück absichtlich zu niedrig bewertet worden ist? 2. Wird die Wirksamkeit der zur Einbringung eines Grundstücks in die Gesellschaft erteilten behördlichen Genehmigung in Frage gestellt, wenn die Gesellschafter gleichzeitig die Veräußerung der für das Grundstück gewährten Stammeinlage zu einem den Einbringungswert übersteigenden Preis verabredet haben? 3. Zur Auslegung des § 6 Nr. 2 des preuß. Grundstücksverkehrs-Gesetzes. 4. Unterliegen der Genehmigungspflicht nach § 1 Abs. 1 dieses Gesetzes nur solche Rechtsgeschäfte, die unmittelbar die Veräußerung eines Grundstücks betreffen, oder auch ergänzende Rechtsgeschäfte wie die Zustimmung des Verfügungsberechtigten? Bedarf die Auflassungserklärung, die der Berechtigte selbst in Erfüllung des von einem Nichtberechtigten abgeschlossenen Verpflichtungsgeschäfts abgibt, der besonderen Genehmigung?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464076190113
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