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Aktenzeichen III 38/27
Datum 27.09.1927
Leitsatz 1. Unter welchen Voraussetzungen haftet ein Rechtsanwalt der von ihm als Armenanwalt vertretenen, in erster Instanz unterlegenen Partei, mit der er über die Einlegung der Berufung verhandelt hat, für die Versäumung der Rechtsmittelfrist? 2. Wann entschuldigt ein Irrtum des Schuldners über das Bestehen einer gegen ihn erhobenen Forderung seine Leistungsweigerung?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640761B0126
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