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Aktenzeichen IV B 52/27

Datum 29.09.1927

Leitsatz Ist die Erbschaftsausschlagung durch einen gesetzlichen Vertreter wirksam, wenn zur Zeit ihrer Erklärung die erforderliche Genehmigung des Vormundschaftsgerichts noch nicht erteilt ist, wenn aber die nachträgliche Genehmigung und ihre Bekanntmachung an den gesetzlichen Vertreter noch innerhalb der Ausschlagungsfrist dem Nachlaßgericht nachgewiesen werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640761F0145

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