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Aktenzeichen II 37/27
Datum 04.10.1927
Leitsatz Genügt beim Vorliegen einer Gesamtvertretung für die Schriftform einer Wechselerklärung die Unterschrift eines der Gesamtvertreter? Kann das zur Wirksamkeit der Wechselerklärung gegenüber dem Vertretenen erforderliche Einverständnis des zweiten Gesamtvertreters auch in anderer Weise erfolgen als durch Mitunterzeichnung der Wechselerklärung?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464076250168
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