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Aktenzeichen II 74/27

Datum 18.10.1927

Leitsatz 1. In welchem Umfang findet § 139 BGB. auf Generalversammlungs-Beschlüsse einer Genossenschaft Anwendung? 2. Ist ein gegen § 50 des Genossenschaftsgesetzes verstoßender Beschluß unheilbar nichtig und welchen Einfluß hat eine solche Richtigkeit auf die Rechtswirksamkeit der gemäß § 7 Nr. 2 daselbst getroffenen Satzungs-Bestimmungen? 3. Unter welchen Voraussetzungen wird die Rechtswirksamkeit eines äußerlich selbständigen Generalversammlungs-Beschlusses durch die Richtigkeit eines früheren, mit ihm zusammenhängenden Beschlusses der Generalversammlung beeinflußt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464076310218

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