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Aktenzeichen III 59/27
Datum 21.10.1927
Leitsatz 1. Erfolgt die Führung des Verzeichnisses derjenigen Schuldner, denen gegenüber der Antrag auf Konkurseröffnung wegen Mangels an Masse abgewiesen worden ist, in Ausübung öffentlicher Gewalt? 2. Sind bei der Führung eines öffentlichen Registers auch die Beamten beteiligt, die zwar nicht unmittelbar die Eintragung bewirken, die aber ihren Inhalt maßgebend feststellen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464076350241
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