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Aktenzeichen V 155/27
Datum 29.10.1927
Leitsatz Besteht für die Einwilligung des Gegners in die Übergehung der Berufungsinstanz Anwaltszwang und welche Folge hat die Nichtbeobachtung dieser Form?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464076400294
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