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Aktenzeichen V 155/27

Datum 29.10.1927

Leitsatz Besteht für die Einwilligung des Gegners in die Übergehung der Berufungsinstanz Anwaltszwang und welche Folge hat die Nichtbeobachtung dieser Form?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464076400294

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