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Aktenzeichen III 60/27
Datum 04.11.1927
Leitsatz 1. Ist der ordentliche Rechtsweg zulässig für Schadensersatzansprüche gegen das Reich, die sich auf die Behauptung stützen, das Reich habe ein wider die guten Sitten verstoßendes Gesetz erlassen? 2. Kann mit der Behauptung, die Reichsminister hätten die Inflation schuldhaft herbeigeführt und das Publikum über den Wert der deutschen Mark vorsätzlich getäuscht, ein Anspruch gegen das Reich auf Erstattung von Vermögenswerten begründet werden, die das Aufwertungs- und das Anleiheablösungs-Gesetz einzelnen Staatsbürgern entzogen haben?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464076460325
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