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Aktenzeichen V 347/27

Datum 22.12.1927

Leitsatz 1. Zum Begriff des Vorbehalts der Rechte im Sinne des § 14 AufwG. 2. Klagänderung. 3. Was bedeutet "die durch die Hypothek gesicherte persönliche Forderung" im Sinne des § 9 AufwG.? Kann Aufwertung der persönlichen Forderung nach allgemeinen Vorschriften verlangt werden, wenn die Leistung vor dem 15. Juni 1922 ohne Vorbehalt der Rechte angenommen und die Hypothek vor dem 15. Februar 1924 gelöscht worden ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640764A0342

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