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Aktenzeichen IV 303/27

Datum 07.11.1927

Leitsatz Ist der Bürge an seine Bürgschaft gebunden, wenn er sie in einer dem Gläubiger erkennbaren Weise zu dem Zwecke geleistet hat, den Gläubiger zu einem bestimmten dem Schuldner günstigen Verhalten zu veranlassen, und wenn der Gläubiger dann ein solches Verhalten abgelehnt hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640764D0358

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